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Mittwoch, 17. April 2013

München: Vergewaltigung? Es steht bzw. hängt "Opferabo" gegen Erektionsstörung bzw. es steht Aussage gegen Aussage - Tumorfleck nicht gesehen?

Da kann der mutmaßliche Täter sich im übertragenen Sinn nackig machen, selbst wohl eher ungern seine erektile Dysfunktion im Namen des Volkes vor Publikum offenbaren, tut nichts der Mann wird verbrannt; da scheint das MUTMASSLICHE Opfer einen an sich offensichtlich sein müssenden Tumorfleck übershen zu haben: Tut nichts, der Mann wird verbrannt. Für TZ(online) und Merkur(online) wissen schon wieder mehr als das Gericht, für sie war, ist und bleibt das MUTMASSLICHE Opfer, bereits und für alle Zeit im globalen Dorf OPFER. Komme was da kommen mag. Mir san mir:

UPS!
"Bei früheren Vernehmungen hatte sie ein besonderes Merkmal am Unterkörper des Mannes nicht erwähnt, das sie nach Überzeugung des Anwalts hätte sehen müssen: Fotos zeigen einen Tumor am Geschlechtsteil."



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  1. Erektionsstörung: Angeklagter bestreitet Vergewaltigung an ... - Tz

    www.tz-online.de › München - Translate this page
    2 days ago – Er habe eine Erektionsstörung. ... Er bestreitet Vergewaltigung ... Das Opfer wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. ebu ...
  2. Erektionsstörung: Angeklagter bestreitet Vergewaltigung an ...

    www.merkur-online.de › ... › Stadt München - Translate this page
    Erektionsstörung: Angeklagter bestreitet Vergewaltigung an Behinderten. RSS: Stadt ... Das Opfer wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. ebu ...
     
     
    Immerhin: Bei der WELT ist man rechtsstaatlich ienmal einen Schritt weiter:
     
    Der Verteidiger des Mannes bezweifelte am Rande der Sitzung zudem, dass dies während der Fahrt möglich sei.

    Tumor nicht gesehen?

    Der 43-Jährige muss sich seit 1995 regelmäßig wegen Nierenversagens einer Blutwäsche unterziehen. Das habe zu einer erektilen Dysfunktion geführt, begründete die Verteidigung ihren Antrag auf ein medizinisches Gutachten.
    Die Nebenklägerin (sehr schön, WELT, gut aufgepaßt bei der Nachschulung!) durfte unter Ausschluss der Öffentlichkeit und in Abwesenheit des Angeklagten aussagen.

    http://www.welt.de/regionales/muenchen/article115301492/Busfahrer-soll-Behinderte-vergewaltigt-haben.html
     
Die Rechtsanwäldin um 02:53 Keine Kommentare:
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