Mittwoch, 2. Februar 2011

Fall Kachelmann: Fällt heute „Voodoo-Gutachter/Therapeut/Zeuge“? - International bekannter Psycho-Traumatologe Seidler beantwortet Schwenns Fragenkatalog

… oder auch nicht. (Uns schwennt schon Übles.) Zunächst stellt sich die Frage, ob der Therapeut und "Rekord-Zeuge" (RTL) des vermeintlichen Opfers selbst überhaupt noch verhandlungsfähig oder nicht inzwischen schwenn-traumatisiert behandlungsbedürftig ist, schließlich erscheint er selbst schwerst schockiert nur noch mit juristischem Body-, Soul- &Reputationguard vor Gericht (siehe sogar für RTL verhaltensauffällig und ungewöhnlich). Denn er weiß: Auch für ihn geht’s ums Ganze, nicht nur um die Brotdose, sondern ums Brot.Um seines.
Bereits vorher (siehe nochmals RTL) fühlte "der Rekord-Zeuge" (RTL) sich diffamiert. Fällt also heute der Begriff „Voodoo-Gutachter/Therapeut/Zeuge“, um ihn endgültig aus der Reserve zu locken? (Wir wären auf die juristische Auseinandersetzung gespannt, schließlich waren auch die Reagonomics als „Voodoo-Economics“ - hinter denen seinerzeit durchaus ernstzunehmende, oder besser ernstgenommene Wirtschaftswissenschaftler gestanden haben sollen - jahrelang ein stehender Begriff) Entlarvt Star-RA Johann Schwenn den (spätestens seit es Google gibt) weltbekannten Psycho-Traumatologen gar als Para-Psychologen, der bei Nacht im Tunnel eine schwarze Katze zu sehen glaubt – die gar nicht da ist. Nur weil (auch) keine Mäuse im Tunnel sind.
Wie gesagt: Uns schwennt Übles. Für die Medien wird es sicher ein Fest (ein Schlacht-Fest?)
werden, zumal nach dem unterbrochenen Gutachtenversuch des Prof. Mattern am Dienstag das Eis, auf das sich mancher ohne Not wagt, wenn es ihm zu bunt wird, sehr sehr dünn geworden ist.
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Versuchen wir mal kurz den aktuellen Stand zusammen zu fassen. Prof. Mattern, der Nicht-Kachlemann-Gutachter zuständig für für die versuchsweise Begutachtung der körperlichen Traumata des vermeintlichen Opfers behauptet am Dienstag noch, dass angebliche Opfer habe bei der Erstuntersuchung behauptet, es benötige nach Selbsteinschätzung keine psychologische Hilfe. Irgendjemand, der das glaubte besser einschätzen zu können als das vermeintliche Opfer selbst, wird ihr also in den Folgetagen eingeredet haben, dass dem nicht so sein kann/sollte/könnte/müsste. Gegenüber der Gutachterin Prof. Greuel habe sie sich später auf traumabedingten Gedächtnisverlust berufen bzw. zurückgezogen, allerdings dann merkwürdigerweise doch einzelne Versatzstücke memoriert. Diese zum Kerngeschehen gehörenden sollen allerdings nicht so ganz in den geschilderten bzw. ableitbaren Handlungsablauf passen, wie so manche sichtbaren körperlichen Wundmale eben auch. Auf manche körperlichen Wundmale, die bereits bei der vorherigen gynäkologischen Untersuchung als „im Werden“ erkennbar waren und auch nach Meinung des Experimental-Gutachters Mattern erhebliche Schmerzen verursacht haben müssten, wies sie auf Befragen allerdings nicht hin. Konnte auch auf Nachfrage zur Entstehungsgeschichte nichts Sinnvolles beitragen.
Was würde wohl eine Versicherung sagen, wenn eine Versicherungsnehmerin sich mit der Bitte um Schadensregulierung melden würde, weil sie einen komplett leeren Keller habe, was ja ganz klar auf Ausspülung durch Überflutung eines lokal begrenzten Tsunamis/Berghangunterspülung schließen lasse? Wenn auf den eingeforderten Fotos vom angeblichen traumatisierten Keller dann allerdings ein paar vereinzelte Gegenstände zu sehen sind, die dort eigentlich nach den Seins-Gesetzen der Physik, Biologie oder Chemie (nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Wissenschaften in dieser Raum-Zeit dieses Universums) nicht sein könnten bzw. andere zwingend zu erwartende Phänomene (wie z.B. Feuchtigkeitsreaktionen an den Wänden bei Beton und Farben) nicht aufgetreten sind würde die Versicherung dann „regulieren“?
Um nicht eine Analogie mit einer plötzlichen lokal begrenzten Windböe und einem vorgetragenen Dachschaden vielleicht doch noch eine andere Analogie: Immer wider gerne genommen wird ja der vermeintliche Blitzschaden/Überspannungsschaden, nach größeren allgemeinen oder lokalen Unwettern. So gern, dass es lohnenswert für Versicherungen war, dazu überzugehen, ihren örtlichen regulierungsberechtigten Agenten bzw. Niederlassungen direkten Zugriff auf in-/externe Blitz-Datenbanken zu geben. Manchmal erledigte sich dann schon sehr schnell die Bitte des VN auf Schadensregulierung. Ein spezieller Blitz-Spannungschaden ergibt allerdings auch bei der Untersuchung mit dem Raster-Mikroskop ein für diesen Schadensfall typisches Bild z.B. bei Compuetbauteilen, das einem Fingerabdruck nahekommt. Wenn die Kundin das Gerät dann nicht einschickt, weil sie es bereits entsorgt hat, welche Schadensabteilung würde dann noch letztendlich zu Lasten der Versichertengemeinschaft regulieren? Würden am eingeschickten Laptop allerdings gerade jene „Hardcore“-Kleinstbauteile fehlen, auf die es beim Kerngeschehen des Blitz-Einschlags ankommt, würde man beim gutachterlich tätigen Ingenieurbüro sicherlich schon mehr als nur die Stirn runzeln. Werden/Würden im mikroskopischen Bereich allerdings Beschädigungen sichtbar, die nach einem Ereignis wie dem Blitzschlag nicht aufgetreten sein können und fehlen andere typische und zwingende Merkmale der kurzfristigen Überspannung, gibt/gäbe es nach dem Gutachten sicherlich zügig Verfahren wegen versuchten Versicherungsbetrugs.

Der Ball ist im Spiel …
Nun darf man gespannt sein, wann die Kreativ-Abteilungen der Privatsender und/oder Stiftung Warentest, die ja auch schon mal auf die Idee kommen mit versteckter Kamera (zumindest die Privatsender) Dienstleister vom Schlüsseldienst über Waschmaschinen- und Kfz-Reparatur auf ihre Wahrhaftigkeit und Abrechnungstreue oder die Einhaltung der Compliance- und Beratungsqualitätsstandards der Bank- (WP und Kredit-) und Versicherungsberater zu testen, die Steilvorlage annehmen und ordnungsgemäß in ein Tor verwandeln. Wurden nicht auch schon Hausärzte getestet, wie schnell sie auf Zuruf der Eigendiagnose des vermeintlichen Patienten „einen Gelben“ ausstellen? Warum also nicht mal Psycho-Traumatologen an- und austesten? Wenn sie schon in weiten Teilen nicht öffentlich wegen der vermeintlich pikanten Details und des Persönlichkeitsschutzes aussagen dürfen. - Mit fiktiven Fällen, wo mangels echten Erlebens ohnehin die Erinnerung (ganz untraumatisch) fehlt. Wie (be-)handeln Psycho-Traumatologen dann?
Und ohnehin: Wie rechnet man eigentlich eine Wunde (Trauma) ab, die die vermeintliche Patientin selbst zunächst gar nicht für behandlungsbedürftig ansieht, sich nicht schmerzhaft erinnert. Man stelle sich mal vor, ein Hausarzt sieht an einer Stelle einen für sonst niemanden, nicht mal die vermeintliche Patientin sichtbaren Kratzer und ritzt genau an dieser Stelle zur Behandlung ein, bestellt die nunmehr verletzte Patientin regelmäßig ein, um ihr zur Behandlung Salz reinzustreuen ….

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